Definitionsmacht und ihre Notwendigkeit

Aus gegebenen Anlass, finden wir es wichtig zu dem Konzept der Definitionsmacht Stellung zu beziehen. Es wurde im Zuge der zweiten Frauenbewegung in den 70er Jahren entwickelt um sich gegen die gegen Frauen gerichtete Gewalt zu wehr zu setzen.

Patriarchale Verhältnisse prägen die Lebensbedingungen und den Alltag von FLINTA* Personen.
Die Definition darüber was als Gewalt angesehen wird, liegt meistens in den Händen männlicher Definierender und ist normiert durch rechtliche Definitionen, die auf einer patriarchal geprägten Gesetzgebung basieren. Die cis-männliche Definition von Grenzen wird dabei als Normal angenommen. Bis in die 90er war Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat und bis vor kurzem galt noch, dass Betroffene sich körperlich wehren mussten, damit man rechtlich von einer Vergewaltigung sprechen konnte. Auch der retraumatisierende juristische Prozess zeigt, dass der Schutz von Betroffenen niedrige Priorität für Judikative und Exekutive hat.

Definitionsmacht bedeutet, dass die von Gewalt oder Diskriminierung betroffene Person selbst definiert, welche Form der (sexualisierten) Gewalt oder Diskriminierung sie erlebt hat und dabei die Begriffe wählt, die für Sie das Geschehene am besten beschreiben. Das heißt aber nicht automatisch, dass sie das muss. Allerdings ist das Finden von Worten für das Geschehene oft grundlegend für die (eigene) Aufarbeitung. Es kann helfen, es anderen zu kommunizieren, um sich dessen überhaupt bewusst zu werden und es aufarbeiten zu können. Die von der betroffenen Person gewählte Definition wird dabei als gegeben hingenommen und nicht in Frage gestellt.

Zentral für die Definition von Gewalt ist das persönliche Empfinden einer Grenzüberschreitung.
Gewalt wird aufgrund von Erfahrungen unterschiedlich erlebt und entsprechend unterschiedlich eingeordnet und bewertet. Manchmal brauchen Betroffene Zeit und Unterstützung, um benennen zu können, was ihnen widerfahren ist. Manchmal verändern sich auch die Begriffe, die von den Betroffenen verwendet werden über die Dauer des Aufarbeitungsprozesses. Auch spielt Angst eine große Rolle dabei, denn Betroffene die öffentlich aussprechen was ihnen passiert ist, werden öffentlich angefeindet, ausgegrenzt, bedroht und sanktioniert.

Es geht bei der Definitionsmacht nicht darum, den Übergriff auf einer vermeintlich und angeblich objektiven Skala der schwere der Gewalt einzuordnen, so wie dies im juristischen Kontext geschieht.
Es geht auch nicht darum, die gewaltausübende Person zu bestrafen, sondern um eine Ermächtigung und einen Schutz der betroffenen Person. Denn in dem Moment, in dem Betroffene Gewalt erfahren, wird ihre Selbstbestimmung verletzt. Durch die parteiliche Unterstützung der betroffenen Person soll ihre Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und eigene Wahrnehmung gestärkt werden.

Das Konzept der Definitionsmacht stellt somit eine bewusste Abgrenzung zum bürgerlichen Rechtssystem dar, in dem sich die betroffene Person, aufgrund der Unschuldsvermutung in einer strukturell schwächeren Position befindet. Die Forderung nach einer objektiven Klärung, scheint zwar nachvollziehbar, ist aber in Fällen von sexualisierter Gewalt äußerst kritisch zu betrachten. Sexualisierte Übergriffe finden häufig in intimen Situationen statt, in denen es keine weiteren Zeug*innen gibt. Zu beweisen das ein Übergriff statt gefunden hat, kann deshalb sehr schwer für die betroffene Person sein. Die stundenlange Befragungen in denen gefordert wird, dass die Betroffene den Vorgang detailliert schildert, können eine große Belastung nach einem erlebten Übergriff sein und zu Flashbacks führen. Dazu kommt noch das die „gegnerische Seite“ häufig versucht die Betroffene mit herabwürdigenden Stereotypen zu belegen und als Unglaubwürdig darzustellen.

Wir finden den aktuellen Diskurs, wie er in einigen Teilen der linken Szene Tübingens im Moment stattfindet schockierend. Die Infragestellung der Definitionsmacht sehen wir als problematisch und grenzverletzend an.

Von Kritiker*innen der Defma wird oft behauptet, dass betroffene Personen, die von ihnen genannten Vorfälle nur aus purer Boshaftigkeit oder Eigennutz erfinden würden, um die eines Übergriffs beschuldigten Personen zu schaden, sie zu diffamieren und aus Gruppen zu verdrängen.

Unserer Wahrnehmung nach, erfahren aber nicht sich übergriffig verhaltende Personen, sondern diejenigen, die Betroffene selbiger sind in den meisten Fällen solche soziale Isolierung.
Auch wenn sich betroffene Personen einen transformativen Prozess wünschen, um gewaltausübenden Personen eine Chance zu geben, sich mit ihrem übergriffigem Verhalten auseinanderzusetzen, haben sie, wie in Tübingen gerade zu spüren ist, mit heftigem Widerstand zu rechnen. Und das nicht nur von den gewaltausübenden Personen selbst, sondern auch deren Umfeld. Darin sehen wir eine Abwehrstrategie um sich nicht innerhalb des eigenen Umfelds mit dem übergriffigen Verhalten auseinanderzusetzen zu müssen. Wir stellen aber leider auch fest, dass soziale Bindungen und bürgerliche Familienbegriffe vielen „Linken“ wichtiger sind als eine antisexistische Politik.

Das Ansprechen und öffentlich machen von Übergriffgen führt in den meisten Fällen leider keinesfalls dazu, dass Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen anerkannt und umgesetzt werden. Im Gegenteil, der aktuelle Fall zeigt ganz deutlich, wie die Realität aussieht, mit der viele Betroffene nach der Öffentlichmachung eines Übergriffes konfrontiert sind:
Ausschluss aus den gewohnten Strukturen, Rechtfertigungsdruck, Diffamierung und Demütigung in der Öffentlichkeit.

Dadurch entsteht eine Reproduktion der Ohnmacht, die Betroffene in der Situation eines Übergriffs erleben. Diese lösen zurecht Wut und Verzweiflung bei den Betroffenen und deren Unterstützer*innen aus. Es kann Betroffene zudem erneut traumatisieren.

Wir müssen uns klarmachen, dass es häufig eine Menge Druck braucht, damit Personen ihre Komfortzone verlassen und sich der gewaltvollen Realität stellen, die sie verursacht haben oder weiterhin verursachen.
Täterschutz und Täterumgang sind nicht identisch. Täterumgang erfordert allerdings einiges, wie bspw. die Anerkennung der Definition der Betroffenen und einen kritischen Umgang mit den Abwehrmechanismen der gewaltausübenden Person und auch eine eigene Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und den Dynamiken, die dabei entstehen können.
Es geht eben nicht darum, die gewaltausübenden Personen aus ihrem Umfeld zu reißen oder für immer zu verbannen, sondern um einen reflektierten und kritischen Umgang. Es geht darum den Betroffenen etwas sicherere Räume zu ermöglichen. Wir müssen uns bewusst sein, dass Zugang zu linken Projekten für sexuell übergriffige Personen, direkt auch den Ausschluss von Betroffenen und Gefährdeten bedeutet.

Sicherlich hat das Konzept der Definitionsmacht auch seine Grenzen und Schwierigkeiten, trotzdem ist es bist heute das Konzept, welches reale gesellschaftliche Macht- und Unterdrückungsmechanismen mitdenkt und in den Prozess miteinbezieht. Wir möchten hierbei auch noch darauf verweisen, dass die in Tübingen geübte Kritik an der Definitionsmacht, theoretisch und praktisch platt ist und sich offensichtlich kaum mit den Begrifflichkeiten auseinandergesetzt hat. Ein großer Teil der Kritik an Definitionsmacht bezieht sich auf Sanktionen und Handlungsvorgaben: Definitionsmacht, Sanktionsmacht und Handlungsmacht werden dabei in einen Topf geworfen, je nachdem wie dies gerade argumentativ passt. Neuere Konzepte wie Transformative Justice werden dabei öffentlich eingefordert und als konträr zu Definitionsmacht verkauft, dabei bilden Definitionsmacht und kollektive Verantwortungsübernahme (community accountability) die theoretische und praktische Grundlage sämtlicher hierfür vorhandenen Texte und dazu arbeitenden Gruppen.

Die meisten sexualisierten Übergriffe werden nicht öffentlich gemacht, da Betroffene sich der darauf folgenden Prozedur nicht gewachsen fühlen.
Unser Ziel sollte es sein, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu ermutigen, das, was sie erleben mussten, ansprechen zu können, sich zu wehr zu setzen und sich Hilfe zu holen. Die aktuelle Situation empfinden wir jedoch als höchst abschreckend für andere betroffene Personen. In einigen „linken“ Zusammenhängen und Projekten werden sie sich, aufgrund des Geschehenen niemals äußern können, sondern haben keine andere Wahl als diese zu verlassen.

Wir möchten keine linke Szene, die Betroffene ausschließt und mit Sanktionen überzieht, sondern eine Szene in welcher sich von Gewalt, Diskriminierung und Marginalisierung Betroffen einigermaßen sicher fühlen können und die gemeinsam mit und bei gewaltausübenden Personen Verhaltens- und Einstellungsänderungen erarbeitet.

Bundesfreiwilligendienst im Epplehaus

Das Jugendzentrum Epplehaus in Tübingen bietet ab dem 01.09.2021 eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Wir suchen für ein Jahr eine_n einsatzfreudige Bewerber_in ab 18 Jahren.
Der Besitz eines Führerscheins, generelle handwerkliche Vorkenntnisse auch im Bereich der Veranstaltungstechnik und grundlegende PC-Kenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
 
Wir bieten:
Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit viel Eigenverantwortung, die Möglichkeit zum Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen: Büroarbeiten, Homepagebetreuung, Grafikbearbeitung, handwerkliche Tätigkeiten, hausmeisterliche Tätigkeiten, Veranstaltungsbetrieb (sofern dieser stattfinden kann)…
Teilbereiche des Aufgabenfelds können an die individuellen Fähigkeiten der/des Bewerber_in angepasst werden.
 
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
E-mail an: team@epplehaus.de

Feindbild Epplehaus – rechte Angriffe und Anfeindungen gegen ein linkes Jugendhaus

Das Epplehaus ist durch seine Transparente und Graffiti an der Außenwand von außen weithin erkennbar als linkes Projekt. Es wird deswegen und wegen seiner antidiskriminierenden Grundhaltungen, sowie als Ort von linken Veranstaltungen (z.B. Vorträgen) von vielen allgemein als Adresse der außerparlamentarischen Linken wahrgenommen. Speziell wird es darüber hinaus auch als Adresse von „der Antifa“ in Tübingen bzw. der ganzen Region gesehen.
In der Folge war das Epplehaus in seiner Geschichte immer wieder auf verschiedenen Ebenen Angriffen und Anfeindungen von Rechten und reaktionären ausgesetzt. Das ging von empörten Leserbriefen und Beschwerden konservativer BürgerInnen aus Tübingen bis hin zu handfesten Drohungen und Sachbeschädigungen am Gebäude.
Generell gilt Tübingen spätestens seit den 1970er Jahren als linksliberale Universitätsstadt. Das ist sicherlich richtig. Nichtsdestotrotz gibt es auch in Tübingen (extreme) Rechte und NationalistInnen.

Es handelt sich bei dieser Dokumentation nur um einen Auszug, der ab dem Jahr 2006 vorgekommenen Anfeindungen gegen das Epplehaus.

Probleme mit Deutschland und seinen Fans
In den Jahren ab 2006 kam es zu Männer-Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften regelmäßig zu nationalistischen Hitzewallungen in Teilen der Bevölkerung. Mit Deutschlandfahnen ausgerüstet wurde gemäß nationalistischer Logik die „eigene“ Mannschaft unterstützt. Es war, wie sich oft zeigte, nicht einfach ein neuer und harmloser ‚Patriotismus‘. Wer Kritik übte, setzte sich ins Aus und ‚harmlose‘ Fußballfans mutierten schnell zu aggressiven Mobs.
Da im Epple mehrheitlich eine antinationale Grundhaltung vorherrschte, wurde Kritik am Deutschland-Taumel immer wieder durch Transparente, Musik und manchmal auch durch Rufe geübt.
Das Epplehaus war hier sicher immer ein Stachel im national-trunkenen Tübingen und deswegen immer wieder Ziel von Anfeindungen und Angriffen.

In der Nacht vom 28. auf den 29. Juni 2018 wurde ein Mann in Deutschland-Trikot beobachtet, wie er die Glasscheibe des Haupteingangs des linksalternativen Epplehaus in Tübingen beschädigte. An dem besagten Haus befand sich ein nationalismuskritisches Transparent.
Es entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro.

Prinzip Provokation
Unter Rechten und Reaktionären scheint es manchmal eine Art Mutprobe zu sein, sich vor dem Epplehaus fotografieren zu lassen oder auf eine Veranstaltung im Inneren zu gelangen.
Verbindungsstudenten, Identitäre oder AfD-AktivistInnen versuchten es immer wieder. Manchmal werden aus Gründen der Provokation auch Aufkleber oder Plakate am Gebäude angebracht oder es werden im Inneren oder an den Hauswänden rechte Schmierereien hinterlassen.

Im Juli 2016 hinterließ ein/e Unbekannte/r im Vorraum des Epplehaus, der für gewöhnlich abgeschlossen ist, mit Filzstift die Parole „Rotfront verrecke! Nie wieder Kommunismus!“.

Ende und Mitte September 2016 tauchten mit schwarzem Filzstift gezeichnete rechte Symbole („Wolfsangel“) und Codes („18“) am und um das Epplehaus auf. Die Chiffre „18“ steht in der rechten Szene für den 1. und den 8. Buchstaben im Alphabet, also auf A und H und bezieht sich damit auf Adolf Hitler.

Am 8. Juni 2017 beschmierte eine Einzelperson während einem Hardcore-Punk-Konzert auf Spendenbasis das Männer-Klo mit der Parole „Heil Hitler“ (2x) und „Ihr Epple Fotzen“.

Anfang Juli 2017 wurde entdeckt, dass rund um das Tübinger Epplehaus erneut rechte Symbole (Wolfsangel) und Parolen („Donnergott 88“ und „III. Weg“) mit Filzstift gemalt und in einem Fall sogar gesprüht worden.

Am 6. Oktober 2017 versuchte Dubravko Mandic (AfD) aus Freiburg zusammen mit Jonathan Rudolph, Leiter der kleinen Ortsgruppe der extrem rechten „Identitären Bewegung“ in Tübingen, ins Epplehaus zu gelangen. Das erwartbare Ergebnis, nämlich den Rauswurf, nachdem Mandic zuvor versehentlich rein gelassen wurde, beklagte sich Mandic in einem offenen Brief an Boris Palmer. Mandic benutzt den von ihm selbst fabrizierten Eklat, um das Epplehaus beim Oberbürgermeister Boris Palmer zu verpetzen:
„Ich frage Sie: wie kann es sein, dass in einem städtisch finanzierten Kulturzentrum, an der Tür offensichtlich eine politische Selektion der Gäste vorgenommen wird? Wie stehen Sie als Bürgermeister dazu? […] Wie wird dieses linke Zentrum finanziert? In welchem Verhältnis steht die Stadt Tübingen zu diesem „selbstverwalteten“ Zentrum?“

Am Morgen des 9. Februar 2019 fand sich auch an der Außenseite des Epplehaus in Tübingen mehrere mit Klebestreifen angebrachte A5-Flyer mit der Aufschrift „Lebst Du wirklich in einem sicheren Land?“der extrem rechten „Identitären Bewegung“.

Wut-Blitzableiter
Als Adresse von außerparlamentarischen Linken und „der Antifa“ fungierte das Epplehaus bereits mehrfach als eine Art ‚Wut-Blitzableiter‘.

Am 21. Juli 2007 führten die „Jungen Nationaldemokraten“ von der NPD in Tübingen ab 12 Uhr eine Demonstration gegen „linke Gewalt“ (Motto: „Keine Freiräume für linksextreme Gewalttäter – Nationale Zentren erkämpfen“), besonders gegen das Epplehaus, durch.
Gegen Mittag standen 10.000 Bürger*innen und Linke etwa 250 Neonazis gegenüber. Die Neonazis wurden an diesem Tag erfolgreich blockiert.

Am 20. April 2016, dem Geburtstag Hitlers, schickte die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ aus Göppingen eine Postkarte an das Tübinger Jugendhaus Epple, u.a. mit der Aufforderung Deutschland zu verlassen.

Im Zuge einer Diskussion um sexualisierte Übergriffe auf zwei Partys im Epplehaus – auch durch männliche Geflüchtete – am 12. und am 13. Mai 2017, kam es zu rassistisch aufgeladenen Diskussionen und einen kleineren Online-Shitstorm gegen das Epplehaus.
Durchweg mit hämischen Untertönen berichteten darüber auch diverse rechte Blätter wie die „Junge Freiheit“ und „National-Zeitung“ oder Blogs wie „Philosophia Perennis“.
Die neonazistische Facebook-Seite „Unzensierte Nachrichten Reutlingen“ ätzte: „Tja wer das eine will, muss das andere mögen. Ist doch schön, wenn es mal die richtigen trifft. Nämlich die linken antideutschen „Refugees welcome“-Krakeeler aus dem roten Epplehaus.“

Am 17. Juni 2018 zeigte ein betrunkener Mann beim Tübinger Epplehaus in Richtung des Hauses den Hitlergruß und nannte Personen in dem linksalternativen Jugendhaus „Volksverräter“.

Am 14. Mai 2020 berichtete die Gruppe „about:utopia“, dass Plakate anlässlich des 8. Mai, also dem Jahrestag der Kapitulation Nazi-Deutschlands, abgerissen und dem Epplehaus vor die Tür geworfen wurden.

Am 14. Juli 2020 brachte ein Mann an der Außenwand des Epplehaus ungefragt ein Plakat mit der Überschrift „Linke Trottel von der Antifa schenken der AfD einen Märtyrer!“.
Im Text darunter wird auf einen Vorfall in Stuttgart am 20. Mai Bezug genommen bei dem ein rechter Aktivist schwer verletzt wurde. [Im Zuge dieses Vorfalls kam es zu mehreren (staatsanwaltschaftlich bestätigt) illegitimen und repressiven Hausdurchsuchungen bei linken AktivistInnen, so auch in der Tübinger Lu15.
Der Plakatierer ist ansonsten durch seine Privat-Fehde mit der Linkspartei bekannt.

Anti-Antifa-Arbeit
Im Sinne klassischer Anti-Antifa-Arbeit und Zielmarkierung, wird das Epplehaus auch gerne von Rechten ausgekundschaftet und fotografiert.

Am 15. Dezember 2020 wurden in einer Telegram-Gruppe von „Querdenken 743 – Balingen“ von einem ‚Uwe‘ Bilder des Epplehaus gepostet. davor war bereits von „Epplehaus-Antifa“ und „Antifanten“ die Rede, die als politische Gegner*innen markiert wurden.

Neue Gefahren
Die bedrohlichere Gefahr für linke, selbstverwaltete Jugendhäuser in Baden-Württemberg, liegt derzeit eher in einer schleichenden Delegitimierung statt in direkten Angriffen. Auch wenn die Gefahr von z.B.

Brandstiftung nie gebannt ist.
Die Delegitimierung linker Selbstverwaltung wirkt aber auf einer anderen Ebene. Hier entfalten Diffamierungen durch kleine Anfragen der AfD oder Benennungen durch den antidemokratischen Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) ihre negative Wirkung. Finanzierung und Zuschüsse werden in Frage gestellt und manchmal auch gestrichen bzw. gekürzt.
Auch die Gemeinnützigkeit von den Träger-Vereinen wird in Frage gest

ellt. Im schlimmsten Falle kommt es zur Streichung des Gemeinnützigkeits-Status für die Betreiber-Vereine, wie im Fall des „DemoZ“ in Ludwigsburg 2019.

Das Epplehaus ist dabei durchaus auch im Fokus der extremen Rechten. Im November 2017 hieß es etwa im AfD-nahen „Deutschlandkurier“ unter dem Titel „Brutstätten der Gewalt“: „Über ganz Deutschland breitet sich ein Netz linksextremer Infrastruktur aus. In jeder bundesdeutschen Stadt sind sie zu finden: Von gänzlich harmlosen Gruppen hin bis zu radikalen linken Organisationen, die Hand in Hand zusammen arbeiten.
Ob die „Rote Flora“ in Hamburg, oder das „Kafe Marat“, wie auch das „DGB-Haus“ in München. Das „Epplehaus“ in Tübingen oder die „Rigaer Straße 94“ in Berlin. Ihnen gemein ist ihre stramm linke bis linksextremistische Ausrichtung.“

Fazit: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt
Das Epplehaus war im Laufe der Jahre immer wieder Ziel von Angriffen und Anfeindungen. Es dürften einige mehr gewesen sein als in diesem Text vermerkt sind, zumal die Aufzählung erst 2007 einsetzt. Hier sorgt ein schlechtes Gedächtnis für ein fehlendes Gesamtbild. Dabei ist es wichtig das gesamte Bild sehen zu können, um Gefahren und Tendenzen zu erkennen. Es fehlen einzelne Puzzlestücke.
Sicher ist das Epplehaus in der linksliberalen, westdeutschen Universitätsstadt Tübingen in einer weitaus komfortableren Situation als ein linkes Zentrum in einer ostdeutschen Kleinstadt.
Doch im schlimmsten Fall reicht eine Person mit einem Streichholz aus, um

irreparablen Schaden zu verursachen und sogar Menschenleben zu gefährden.
Daran hat uns noch einmal der Brandanschlag auf das linke Zentrum „Kulturschock Zelle“ in der Nachbarstadt Reutlingen in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2020 erinnert.
Oft gibt es bei solchen Angriffen ein Vorspiel. Aus verbalen Brand-Sätzen werden dann schnell Brandbeschleuniger. Oft ist das Prinzip arbeitsteilig. Die einen hetzen, die anderen zündeln.
Deswegen ist es wichtig schon frühzeitig zu intervenieren und zu löschen.

Mobi-Aufruf: Am 31.10. Verschwörungs-Clowns ärgern!

Hallo Menschen,
am Samstag den 31.10. haben Querdenken 711 für 12 Uhr eine Demonstration hier in Tübingen angemeldet. Startpunkt ist an der Platanenallee. 
Wir haben überhaupt keine Lust, dass diese Verschwörungsclowns, die mit Nazis zusammenarbeiten oder selbst welche sind, eine Plattform haben, um ihre Scheiße zu verbreiten. Deshalb wollen wir zum einen die Demonstration kreativ begleiten und Flyer an Passant*innen verteilen. Zum anderen haben wir erfahren, dass es ab 12 Uhr einen Infostand gegen die Demonstration geben wird. Dort sollen dann wohl Flyer und Schilderzum Mitnehmen und ein Überraschungsbingo bereitstehen. Vielleicht macht es auch Sinn schon früher vor Ort zu sein, um sich einen Überblick zu verschaffen und zu entscheiden, wem der goldene Aluhut verliehen wird.
Wie ihr aber wahrscheinlich wisst, sind die Covid-Fallzahlen höher denn je und wir müssen richtig vorsichtig sein, damit wir uns nicht genauso unsolidarisch verhalten wie die Aluhut-Fraktion. Deshalb ist unser Vorschlag, bildet Kleingruppen und überlegt euch kreative Aktionen rund um die Demo, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.Ansonsten tragt Maske, haltet Abstand und haltet euch nicht mit zu vielen Menschen am Infostand auf.
Unserer Erfahrung nach können die Verschwörungsmenschen teilweise ziemlich aggressiv werden, passt also gut aufeinander auf!

Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen – Tag X ist der 28. November 2020!

Im Folgenden möchten wir den Aufruf der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand (https://gemeinschaftlich.noblogs.org/) mit euch teilen:

 

 

Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen. Als erstes werden die fünf jüngsten Aktivist*innen ab Dezember in Hamburg wöchentlich vor dem Landgericht erscheinen müssen. Der erste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 3. Dezember 2020. Tag X, der Samstag vor der Prozesseröffnung, ist somit der 28. November 2020. In mehreren Städten werden Aktionen geplant. In Berlin ist bereits eine Demo und in Braunschweig eine Kundgebung angekündigt. Zeigen wir Solidarität, lassen wir die Betroffenen nicht alleine!

Pressemitteilung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum angekündigten Beginn der Rondenbarg Verfahren am 03.12.20 in Hamburg

Am Mittwoch, den 03.12.2020, beginnt der erste Gruppenprozess im Rondenbarg-Massenverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Fünf damals unter 18-jährige Jugendliche werden wegen der Teilnahme an einer Demonstration im Zuge der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vor Gericht gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen. Mehrjährige Haftstrafen sind angedroht. Insgesamt sind über 80 Personen in mehreren Verfahrensgruppen angeklagt.

Zum Hintergrund: Im Juli 2017 fand der G20-Gipfel in Hamburg statt. Zehntausende haben dies zum Anlass genommen, um gegen die kapitalistischen Verhältnisse zu protestieren. Dabei haben sie sich weder von Verbotszonen noch von massiver Polizeigewalt abschrecken lassen. Am 06.07.2017 wurde auf der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg ein Demonstrationszug durch die für Gewaltausbrüche bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg der Bundespolizei zerschlagen. Durch den Angriff der BFE wurden viele Demonstrierende verletzt, 14 von ihnen schwer.

Andrea Schmitt von der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum Beginn der Prozesse: „Nach mehrjährigen Ermittlungen der Polizei, die Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet und Öffentlichkeitsfahndungen beinhalteten, werden nun weitere Aktivist*innen in den sogenannten Rondenbarg-Verfahren vor Gericht gestellt. Das Perfide an den Verfahren ist, dass den Betroffenen keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Allein die Teilnahme an einer Demonstration genügt, um die Aktivist*innen mit absurden Strafandrohungen zu konfrontieren. Wie das gerade abgeschlossene Verfahren um die Ereignisse in der Elbchaussee zeigt, legt die Justiz unbedingten Verurteilungswillen an den Tag. Der Nachweis konkreter Straftaten tritt dabei in den Hintergrund. Deshalb ist für uns offensichtlich, dass es sich dabei um politische Verfahren handelt, die die legitimen Proteste gegen den G20-Gipfel nachträglich kriminalisieren sollen.“

Yara Karadeniz ergänzt dazu: „Dass im ersten eröffneten Verfahren die fünf Jüngsten vor Gericht müssen, zeigt ein weiteres Mal die Härte, mit der gegen Teilnehmer*innen an den Protesten gegen den G20-Gipfel vorgegangen wird. Die Verhandlungen werden einmal wöchentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Hamburg stattfinden und sich über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen. Für die Angeklagten aus dem ganzen Bundesgebiet bedeutet das jedes Mal eine weite Anreise. Sie werden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen, Schulabschlüsse, beginnendes Studium oder Ausbildung sind deshalb auf absehbare Zeit nicht möglich. Auch mit der absurden Konstruktion der Anklage soll eine abschreckende Wirkung erreicht werden, damit sich Menschen in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen oder nicht.“

Die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand ruft deshalb bundesweit zum 28.11.2020, dem Samstag vor dem ersten Prozesstag, zu Solidaritätsaktionen mit den Betroffenen auf. Aktionen wird es in mehreren Städten geben. In Berlin wird zu einer Demonstration ab 15 Uhr zum Spreewaldplatz in Kreuzberg mobilisiert.

Bereits am Samstag, den 17.10.2020, wird zu einer Podiumsveranstaltung zur staatlichen Repression nach G20 eingeladen. Beginn ist 19 Uhr in der Emmaus-Kirche am Lausitzer Platz in Kreuzberg.

Teilnehmen werden Fabio, der 2017 vor Gericht stand und 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Außerdem ein weiterer Betroffener der Rondenbarg-Verfahren, die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und Igor Gores vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Sollten Pressevertreter*innen Interesse an der Veranstaltung haben, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen unter: gemeinschaftlich.noblogs.org