Aus gegebenen Anlass, finden wir es wichtig zu dem Konzept der Definitionsmacht Stellung zu beziehen. Es wurde im Zuge der zweiten Frauenbewegung in den 70er Jahren entwickelt um sich gegen die gegen Frauen gerichtete Gewalt zu wehr zu setzen.
Patriarchale Verhältnisse prägen die Lebensbedingungen und den Alltag von FLINTA* Personen.
Die Definition darüber was als Gewalt angesehen wird, liegt meistens in den Händen männlicher Definierender und ist normiert durch rechtliche Definitionen, die auf einer patriarchal geprägten Gesetzgebung basieren. Die cis-männliche Definition von Grenzen wird dabei als Normal angenommen. Bis in die 90er war Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat und bis vor kurzem galt noch, dass Betroffene sich körperlich wehren mussten, damit man rechtlich von einer Vergewaltigung sprechen konnte. Auch der retraumatisierende juristische Prozess zeigt, dass der Schutz von Betroffenen niedrige Priorität für Judikative und Exekutive hat.
Definitionsmacht bedeutet, dass die von Gewalt oder Diskriminierung betroffene Person selbst definiert, welche Form der (sexualisierten) Gewalt oder Diskriminierung sie erlebt hat und dabei die Begriffe wählt, die für Sie das Geschehene am besten beschreiben. Das heißt aber nicht automatisch, dass sie das muss. Allerdings ist das Finden von Worten für das Geschehene oft grundlegend für die (eigene) Aufarbeitung. Es kann helfen, es anderen zu kommunizieren, um sich dessen überhaupt bewusst zu werden und es aufarbeiten zu können. Die von der betroffenen Person gewählte Definition wird dabei als gegeben hingenommen und nicht in Frage gestellt.
Zentral für die Definition von Gewalt ist das persönliche Empfinden einer Grenzüberschreitung.
Gewalt wird aufgrund von Erfahrungen unterschiedlich erlebt und entsprechend unterschiedlich eingeordnet und bewertet. Manchmal brauchen Betroffene Zeit und Unterstützung, um benennen zu können, was ihnen widerfahren ist. Manchmal verändern sich auch die Begriffe, die von den Betroffenen verwendet werden über die Dauer des Aufarbeitungsprozesses. Auch spielt Angst eine große Rolle dabei, denn Betroffene die öffentlich aussprechen was ihnen passiert ist, werden öffentlich angefeindet, ausgegrenzt, bedroht und sanktioniert.
Es geht bei der Definitionsmacht nicht darum, den Übergriff auf einer vermeintlich und angeblich objektiven Skala der schwere der Gewalt einzuordnen, so wie dies im juristischen Kontext geschieht.
Es geht auch nicht darum, die gewaltausübende Person zu bestrafen, sondern um eine Ermächtigung und einen Schutz der betroffenen Person. Denn in dem Moment, in dem Betroffene Gewalt erfahren, wird ihre Selbstbestimmung verletzt. Durch die parteiliche Unterstützung der betroffenen Person soll ihre Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und eigene Wahrnehmung gestärkt werden.
Das Konzept der Definitionsmacht stellt somit eine bewusste Abgrenzung zum bürgerlichen Rechtssystem dar, in dem sich die betroffene Person, aufgrund der Unschuldsvermutung in einer strukturell schwächeren Position befindet. Die Forderung nach einer objektiven Klärung, scheint zwar nachvollziehbar, ist aber in Fällen von sexualisierter Gewalt äußerst kritisch zu betrachten. Sexualisierte Übergriffe finden häufig in intimen Situationen statt, in denen es keine weiteren Zeug*innen gibt. Zu beweisen das ein Übergriff statt gefunden hat, kann deshalb sehr schwer für die betroffene Person sein. Die stundenlange Befragungen in denen gefordert wird, dass die Betroffene den Vorgang detailliert schildert, können eine große Belastung nach einem erlebten Übergriff sein und zu Flashbacks führen. Dazu kommt noch das die „gegnerische Seite“ häufig versucht die Betroffene mit herabwürdigenden Stereotypen zu belegen und als Unglaubwürdig darzustellen.
Wir finden den aktuellen Diskurs, wie er in einigen Teilen der linken Szene Tübingens im Moment stattfindet schockierend. Die Infragestellung der Definitionsmacht sehen wir als problematisch und grenzverletzend an.
Von Kritiker*innen der Defma wird oft behauptet, dass betroffene Personen, die von ihnen genannten Vorfälle nur aus purer Boshaftigkeit oder Eigennutz erfinden würden, um die eines Übergriffs beschuldigten Personen zu schaden, sie zu diffamieren und aus Gruppen zu verdrängen.
Unserer Wahrnehmung nach, erfahren aber nicht sich übergriffig verhaltende Personen, sondern diejenigen, die Betroffene selbiger sind in den meisten Fällen solche soziale Isolierung.
Auch wenn sich betroffene Personen einen transformativen Prozess wünschen, um gewaltausübenden Personen eine Chance zu geben, sich mit ihrem übergriffigem Verhalten auseinanderzusetzen, haben sie, wie in Tübingen gerade zu spüren ist, mit heftigem Widerstand zu rechnen. Und das nicht nur von den gewaltausübenden Personen selbst, sondern auch deren Umfeld. Darin sehen wir eine Abwehrstrategie um sich nicht innerhalb des eigenen Umfelds mit dem übergriffigen Verhalten auseinanderzusetzen zu müssen. Wir stellen aber leider auch fest, dass soziale Bindungen und bürgerliche Familienbegriffe vielen „Linken“ wichtiger sind als eine antisexistische Politik.
Das Ansprechen und öffentlich machen von Übergriffgen führt in den meisten Fällen leider keinesfalls dazu, dass Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen anerkannt und umgesetzt werden. Im Gegenteil, der aktuelle Fall zeigt ganz deutlich, wie die Realität aussieht, mit der viele Betroffene nach der Öffentlichmachung eines Übergriffes konfrontiert sind:
Ausschluss aus den gewohnten Strukturen, Rechtfertigungsdruck, Diffamierung und Demütigung in der Öffentlichkeit.
Dadurch entsteht eine Reproduktion der Ohnmacht, die Betroffene in der Situation eines Übergriffs erleben. Diese lösen zurecht Wut und Verzweiflung bei den Betroffenen und deren Unterstützer*innen aus. Es kann Betroffene zudem erneut traumatisieren.
Wir müssen uns klarmachen, dass es häufig eine Menge Druck braucht, damit Personen ihre Komfortzone verlassen und sich der gewaltvollen Realität stellen, die sie verursacht haben oder weiterhin verursachen.
Täterschutz und Täterumgang sind nicht identisch. Täterumgang erfordert allerdings einiges, wie bspw. die Anerkennung der Definition der Betroffenen und einen kritischen Umgang mit den Abwehrmechanismen der gewaltausübenden Person und auch eine eigene Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und den Dynamiken, die dabei entstehen können.
Es geht eben nicht darum, die gewaltausübenden Personen aus ihrem Umfeld zu reißen oder für immer zu verbannen, sondern um einen reflektierten und kritischen Umgang. Es geht darum den Betroffenen etwas sicherere Räume zu ermöglichen. Wir müssen uns bewusst sein, dass Zugang zu linken Projekten für sexuell übergriffige Personen, direkt auch den Ausschluss von Betroffenen und Gefährdeten bedeutet.
Sicherlich hat das Konzept der Definitionsmacht auch seine Grenzen und Schwierigkeiten, trotzdem ist es bist heute das Konzept, welches reale gesellschaftliche Macht- und Unterdrückungsmechanismen mitdenkt und in den Prozess miteinbezieht. Wir möchten hierbei auch noch darauf verweisen, dass die in Tübingen geübte Kritik an der Definitionsmacht, theoretisch und praktisch platt ist und sich offensichtlich kaum mit den Begrifflichkeiten auseinandergesetzt hat. Ein großer Teil der Kritik an Definitionsmacht bezieht sich auf Sanktionen und Handlungsvorgaben: Definitionsmacht, Sanktionsmacht und Handlungsmacht werden dabei in einen Topf geworfen, je nachdem wie dies gerade argumentativ passt. Neuere Konzepte wie Transformative Justice werden dabei öffentlich eingefordert und als konträr zu Definitionsmacht verkauft, dabei bilden Definitionsmacht und kollektive Verantwortungsübernahme (community accountability) die theoretische und praktische Grundlage sämtlicher hierfür vorhandenen Texte und dazu arbeitenden Gruppen.
Die meisten sexualisierten Übergriffe werden nicht öffentlich gemacht, da Betroffene sich der darauf folgenden Prozedur nicht gewachsen fühlen.
Unser Ziel sollte es sein, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu ermutigen, das, was sie erleben mussten, ansprechen zu können, sich zu wehr zu setzen und sich Hilfe zu holen. Die aktuelle Situation empfinden wir jedoch als höchst abschreckend für andere betroffene Personen. In einigen „linken“ Zusammenhängen und Projekten werden sie sich, aufgrund des Geschehenen niemals äußern können, sondern haben keine andere Wahl als diese zu verlassen.
Wir möchten keine linke Szene, die Betroffene ausschließt und mit Sanktionen überzieht, sondern eine Szene in welcher sich von Gewalt, Diskriminierung und Marginalisierung Betroffen einigermaßen sicher fühlen können und die gemeinsam mit und bei gewaltausübenden Personen Verhaltens- und Einstellungsänderungen erarbeitet.